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   BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18   

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https://dejure.org/2019,30901
BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18 (https://dejure.org/2019,30901)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2019 - 9 B 42.18 (https://dejure.org/2019,30901)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2019 - 9 B 42.18 (https://dejure.org/2019,30901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes durch aktenwidrige Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Darzulegen ist ferner, dass auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung vor dem Tatsachengericht hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sie sich dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 25; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 9 B 20.18 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Unter der Prämisse, dass ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid durch nachträglich eintretende Umstände geheilt werden kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 24, 29), fehlt es aber jedenfalls an der Darlegung, wieso sich dem Berufungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung aufgedrängt haben soll, nachdem der Klägerbevollmächtigte unwidersprochen zu Protokoll erklärt hatte, bei der beitragsrechtlich veranlagten Fläche handele es sich um zwei getrennte Buchgrundstücke.
  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Ein Widerspruch zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 28) ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Unter der Prämisse, dass ein zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid durch nachträglich eintretende Umstände geheilt werden kann (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 und vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 24, 29), fehlt es aber jedenfalls an der Darlegung, wieso sich dem Berufungsgericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung aufgedrängt haben soll, nachdem der Klägerbevollmächtigte unwidersprochen zu Protokoll erklärt hatte, bei der beitragsrechtlich veranlagten Fläche handele es sich um zwei getrennte Buchgrundstücke.
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Ein solcher Verstoß ist aber nicht damit dargetan, dass ihn die Beschwerde, wie hier, lediglich als Folge einer angeblichen - selbst nicht schlüssig aufgezeigten - Verletzung der Aufklärungspflicht ansieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Darzulegen ist ferner, dass auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung vor dem Tatsachengericht hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sie sich dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 25; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 9 B 20.18 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2009 - 9 B 11.09

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unrichtig oder unvollständig zu Grunde legt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2007 - 8 B 29.07 - ZOV 2008, 59 Rn. 3 und vom 26. Oktober 2009 - 9 B 11.09 - juris Rn. 4 m.w.N.), insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 20.11.2007 - 8 B 29.07

    Gesellschaft - Zurückverweisung - Vorbehalt - Verfahrensmangel - Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2019 - 9 B 42.18
    Dieses Gebot ist verletzt, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unrichtig oder unvollständig zu Grunde legt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2007 - 8 B 29.07 - ZOV 2008, 59 Rn. 3 und vom 26. Oktober 2009 - 9 B 11.09 - juris Rn. 4 m.w.N.), insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen.
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